Teich und Angelordnung
An unserer schönen Teichanlage und an den Fließgewässern wollen sich viele Menschen noch lange erfreuen.
Deshalb ergeht an alle Besucher und Benutzer die herzliche Bitte um Mithilfe bei der Erhaltung und Sauberhaltung.
Jeder Angler muss einen gültigen Fischreischein sowie den gültigen Erlaubnisschein des Angelsportvereins Ostheim v. d. Rhön vorweisen können. Jungangler bedürfen zur Ausübung des Fischfangs auch der verantwortlichen Begleitung eines volljährigen Inhabers eines Fischereischeins.
Die gesetzlichen Bestimmungen über Fischerei-, Natur-, Tier- und Umweltschutz sind unbedingt einzuhalten. Als Angelzeit gilt 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 1/2 Stunden nach Sonnenuntergang. Aalangeln bis 24.00 Uhr MEZ.
An allen Vereinsgewässern ist die Ausübung der Fischerei mit nur 1 Handangel erlaubt. Abweichend von dieser Bestimmung sind zwei Handangeln am Eisteich ab 20.00 Uhr erlaubt. Beim Angeln mit totem Köderfisch muss dieser mindestens 7 cm lang sein.
Die Verwendung von Mehrfachhaken ist nur an Spinnern, Blinkern, Wobblern und Raubfischsystemen erlaubt.
Die Fanglisten ist beim Angeln mitzuführen und der Fang unverzüglich einzutragen. Ende des Jahres ist diese Liste in den Kasten an der Anglerhütte einzuwerfen oder bei der Vorstandschaft abzugeben.
Den Anweisungen der Vorstandschaft und den Gewässerwarten ist unbedingt Folge zu leisten. Verstöße gegen diese Anglerordnung können den sofortigen Entzug der Anglererlaubnis nach sich ziehen.
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Schonmaße und Schonzeiten gültig für den Eisteich und für unsere Fließgewässer:
Fischart Schonzeit Schonmaß
Äsche 01.01. - 30.04. 40 cm
Bachforelle 01.10. - 15.03. 30 cm
Karpfen keine 35 cm
Schleie 01.05. - 30.06. 26 cm
Regenbogenforelle 15.12. - 15.03. 26 cm
Zander 01.02. - 30.04. 60 cm
Aale und Hechte haben in unseren Fließgewässern weder eine Schonzeit noch ein Schonmaß. Da in unseren Fließgewässern gefangene Aale und Hechte nicht zurückgesetzt werden dürfen gelten die Schonzeiten und das Schonmaß nur für den Eisteich.
Nur gültig für den Eisteich:
Fischart Schonzeit Schonmaß
Aal keine 50 cm
Hecht 01.02. - 30.04 50 cm
Regelungen für Fließgewässer:
Streu und Sulz: 01.05. bis 30.09. Angeln mit künstlichen Ködern.
Streu: 01.05. bis 30.09. Angeln auf Döbel mit Kartoffeln und
Kirsche erlaubt.
Angeln verboten: 01.10. bis 30.04.
Rhönwasser: 01.05. bis 30.09. Angeln mit allen Ködern erlaubt.
Angeln verboten: 01.10. bis 28.02.
Die Aneignung von 3 Edelfischen (z. B. Aal, Äsche, Forelle, Schleie usw.) pro Tag ist gestattet, es darf jedoch hierbei nur 1 Karpfen sein.
Aus der Sulz dürfen pro Tag und Angler nur 2 Edelfische entnommen werden. Für den Fang von Döbeln und anderen Weißfischen besteht keine Fangbegrenzung, gefangene Fische dieser Arten dürfen jedoch nicht zurückgesetzt werden.
Alle gefangenen Fische sind zu keschern und vorsichtig abzuködern. Untermassige Fische sind sofort zurückzusetzen. Anzueignende Fische sind vorschriftsmäßig zu betäuben und zu töten.
Innereien und Schuppen gehören weder in das Wasser noch in das Gelände um Fischkrankheiten nicht Vorschub zu leisten und vor allen Dingen die Umwelt nicht zu verschmutzen.
Auch eine Entsorgung in den aufgestellten Mülltonnen ist untersagt.
Ein ordentlicher Angler hat für diesen Abfall ein passendes Behältnis dabei. Das einbrigen mitgebrachter Fische jeder Art, außer ordentlichem Besatz, in die Vereinsgewässer ist strikt untersagt. Ebenso ist das Anfüttern verboten. Feedern erlaubt.
Diese Angelordnung gilt für alle angelnden Vereinsmitglieder ab 01.01.2013 bis auf Widerruf. Für Gastangler gelten evtl. abweichende Regelungen in der Anlage zur Gastkarte.
Petri Heil
Die Vorstandschaft des ASV Ostheim/Rhön e. V.